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    Von: krumm-dym | Kategorie: Aktuelles Gesellschaftsrecht | Veröffentlicht am: Januar 30, 2020

    Urteil zur Geschäftsführerhaftung, OLG München, Urteil vom 17.07.2019 – 7 U 2463/18:

    Zu den Anforderungen an die sogenannte faktische Geschäftsführung. Den faktischen Geschäftsführer treffen dieselben Verpflichtungen wie den eingetragenen Geschäftsführer.