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    Kapitalanlagenrecht

     
    Im Bereich des Kapitalanlagenrecht vertritt und berät die Dr. Krumm Anwaltskanzlei Kreditinstitute, Kapitalanlageberater und -vermittler sowie Kapitalanleger insbesondere in folgenden Fallgestaltungen:

    • Vorsorgende Beratung des Anlegers über Risiken einer angedachten Kapitalanlage
    • Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei misslungenen Kapitalanlagen
    • Prozessführung
    Die Kanzlei ist dabei bewusst sowohl auf Seiten der Kreditinstitute/Anlagevermittler als auch auf Seiten der Anleger tätig. Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei kennt aus ihrer reichhaltigen Praxis die Interessenlagen beider Seiten.
     

    Aktuelles, Urteile

     Gebühren Guthaben Girokonto – OLG Dresden v. 30.3.2023 – 8 U 1389/21

    Sparkasse durfte Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten erheben Eine Sparkasse ist berechtigt, aufgrund einer Vereinbarung mit Kunden für die Verwahrung von Guthaben auf dem Girokonto von Verbrauchern ein Entgelt zu erheben. Es handelt sich insoweit um eine Hauptleistungspflicht der Sparkasse aus dem Girokontovertrag. Dies bedeutet, dass eine inhaltliche Überprüfung der Bepreisung dieser Hauptleistung durch die […]

     Hinweis bei Emissionsprospekten von geschlossenen Immobilienfonds

    Der BGH hat mit Urteil vom 17.9.2015 (Aktenzeichen: III ZR 385/14) zu dem häufig in Emissionsprospekten von geschlossenen Immobilienfonds anzutreffenden Hinweises darauf, dass ein Markt für die Veräußerung des Gesellschaftsanteils des Anlegers „zur Zeit“ nicht vorhanden sei, entschieden, dass dieser Hinweis entgegen

     Die Bausparkassen in Deutschland kündigen ältere Bausparverträge

    Die Bausparkassen in Deutschland kündigen aktuell ältere Bausparverträge nach Ablauf von 10 Jahren seit Eintritt der Zuteilungsreife, wenn der Bausparer das zugeteilte Darlehen nicht abgenommen hat, sondern den Bausparvertrag weiter bespart oder schlicht das Bausparguthaben weiter in der Regel

     Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensverträgen oder unternehmerischen Beteiligungen

    Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 26.8.2015 (Aktenzeichen: 17 U 202/14) zur derzeit heftig umstrittenen Frage der Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensverträgen oder unternehmerischen Beteiligungen – hier der Beteiligung als Kommanditist an einem geschlossenen

     
     
     

    Über die Kanzlei Dr. Krumm

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    Rechtsanwalt Dr. Günter Krumm ist Inhaber der Kanzlei und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Aufgrund ihrer Konzentration auf weite Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts einerseits und des Bank- und Kapitalmarktrechts andererseits ist die Dr. Krumm Anwaltskanzlei der ideale Ansprechpartner für Mandanten, die Wert auf eine effiziente und konzentrierte Beratung und Vertretung aus einer Hand legen.

    Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei firmiert bewusst als Einzelkanzlei. Der Mandant hat damit die Gewissheit, dass der Kanzleiinhaber seinen Fall persönlich und umfassend bearbeitet. Die Effizienz der Fallbearbeitung wird erhöht, Reibungsverluste durch die in Großkanzleien übliche Aufteilung auf mehrere Sachbearbeiter werden vermieden. Dies gewährleistet maximale Mandantenorientierung, vermeidet Interessenkonflikte und optimiert das Kosten-Nutzen-Verhältnis zugunsten des Mandanten.

    Der Kanzleiinhaber legt in allen Tätigkeitsbereichen der Kanzlei großen Wert auf ständige Fort- und Weiterbildung, um eine qualifizierte und zugleich effiziente Vertretung der Mandanteninteressen zu gewährleisten. Dadurch wird zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Kanzlei gegenüber größeren Rechtsanwaltskanzleien und spezialisierten Wirtschaftskanzleien sichergestellt.

    Aktuell beschäftigt die Dr. Krumm Anwaltskanzlei drei fest angestellte Mitarbeiter. Soweit es die Mandatsbearbeitung erfordert, wird im Einzelfall in Absprache mit dem Mandanten auf ein bewährtes Netzwerk an Fachanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen anderer Fachrichtungen zurückgegriffen.

    Ehrenamtlich ist Herr Dr. Krumm seit 2014 Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Tübingen und seit 2015 gewählter Vertreter der Rechtsanwälte im Kammerbezirk Tübingen in der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin.

    Der Kammerbezirk Tübingen umfasst die Landgerichtsbezirke Tübingen, Hechingen, Rottweil und Ravensburg. Die Satzungsversammlung ist das sogenannte Parlament der Anwälte und befasst sich mit dem anwaltlichen Berufsrecht.

     
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    Kartenübersicht

    07121 / 267288-0 | 07121 / 267288-99 | info@drkrumm.eu | Gerhard-Kindler-Straße 8 | D-72770 Reutlingen

     

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    Wegbeschreibung

    Hinweis: Falls Sie uns mit Hilfe Ihres Navigationsgerätes finden wollen: Geben Sie bitte unter Ort/Stadt „Kusterdingen“ ein!

    Die Kanzlei befindet sich unmittelbar an der B 28 zwischen Tübingen und Reutlingen im Technologiepark Tübingen-Reutlingen (TTR) im Gewerbegebiet Mark West.

    Aus Reutlingen kommend nehmen Sie die Ausfahrt Jettenburg/Mähringen, fahren dann rechts über die Brücke und biegen an der folgenden Kreuzung links ab. Aus Tübingen kommend benutzen Sie ebenfalls die Ausfahrt Jettenburg/Mähringen und überqueren die Kreuzung. Nach einer Links- folgt eine Rechtskurve, biegen Sie danach links in die Gerhard-Kindler-Straße ab. Am Ende der Straße sehen Sie zwei fünfgeschossige Bürogebäude. Die DR. KRUMM Anwaltskanzlei befindet sich im hinteren Gebäude (Nr. 8) im 2. Stock links. Öffentliche Parkplätze sind kostenlos und ausreichend vorhanden.