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    Immobilienrecht

     
    Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei vertritt und berät insbesondere in folgenden Konstellationen:

    • Kauf/Verkauf einer Immobilie
    • Beratung und Begleitung des Käufers/Verkäufers bei den Vertragsverhandlungen und bei der Vertragsgestaltung sowie der Preisfindung und in Fragen der Finanzierung bzw. Verwendung des Kaufpreises
    • Durchsetzung der Ansprüche aus dem Immobilienkaufvertrag, insbesondere des Anspruchs auf Kaufpreiszahlung einerseits und etwaigen Mängelrechten des Käufers andererseits
     

    Mietrecht

    Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Dr. Krumm Anwaltskanzlei liegt im gewerblichen Mietrecht. Insbesondere berät und vertritt die Kanzlei in folgenden Fällen:

    • Verhandlung und Gestaltung von Immobilienmietverträgen
    • Durchsetzung der Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag
    • Durchsetzung der Ansprüche des Mieters aus dem Mietvertrag
    • Prozessführung
     

    Maklerrecht

    Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei vertritt und berät seit vielen Jahren sowohl Makler als auch Maklerkunden, insbesondere bei:
    • der Gestaltung des Maklervertrags
    • der Durchsetzung bzw. Abwehr der Provisionsansprüche des Maklers
    • Prozessführung
     

    Aktuelles, Urteile

     Begriff „Wohnung“ beinhaltet keine Beschaffenheitsgarantie für die baurechtliche Unbedenklichkeit – OLG Frankfurt a.M. v. 31.10.2023 – 6 U 210/22

    Begriff „Wohnung“ beinhaltet keine Beschaffenheitsgarantie für die baurechtliche Unbedenklichkeit Allein die Bezeichnung des Kaufgegenstands als „Wohnung“ beinhaltet nicht die Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers für die baurechtliche Unbedenklichkeit des Kaufgegenstands. Vereinbaren die Parteien einen Haftungsausschluss, kann damit nicht die Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen einer fehlenden Baugenehmigung begehrt werden. Der Sachverhalt: Die Klägerin hatte von der Beklagten für […]

     Streit um Maklerprovision für die Vermittlung einer Immobilie – OLG Zweibrücken v. 5.9.2023 – 8 U 138/22

    Streit um Maklerprovision für die Vermittlung einer Immobilie Die Vorschrift des § 656d BGB, nach der sowohl zwischen den Parteien des von einem Makler vermittelten Immobilienkaufvertrages, als auch zwischen dem Makler und derjenigen Partei, bei der es sich nicht um den (ursprünglichen) Vertragspartner des Maklers handelt, eine formlose Vereinbarung zur Übernahme von Maklerkosten geschlossen werden […]

     Befugnis des Insolvenzverwalters – BGH v. 2.3.2023 – V ZB 64/21

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des Insolvenzschuldners am eigenen Grundstück Ein Wohnungsrecht, das am eigenen Grundstück besteht, ist stets pfändbar und kann bei Insolvenz des wohnungsberechtigen Grundstückseigentümers von dem Insolvenzverwalter gelöscht werden. Der Sachverhalt: Der Beteiligte zu 1 war eingetragener Eigentümer eines bebauten Grundstücks. An dem Grundstück bestellte er sich selbst ein auf […]

     „Beschlusszwang“ für bauliche Veränderungen – BGH v. 17.3.2023 – V ZR 140/22

    BGH v. 17.3.2023 – V ZR 140/22 „Beschlusszwang“ für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums auch nach neuem Wohnungseigentumsrecht Ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen will, muss einen Gestattungsbeschluss notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeiführen, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird. Dass der bauwillige Wohnungseigentümer dem Unterlassungsanspruch seinen Gestattungsanspruch nicht unter […]

     Verbraucherbauvertrag – BGH v. 16.3.2023 – VII ZR 94/22

    BGH v. 16.3.2023 – VII ZR 94/22 Kein Verbraucherbauvertrag bei Vertrag über einzelnes Gewerk eines Neubauvorhabens Der BGH hat sich vorliegend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucherbauvertrag i.S.d. mit Wirkung zum 1.1.2018 neu eingeführten § 650i BGB vorliegt. Der Sachverhalt: Die beklagten Eheleute ließen als private Bauherren einen Neubau errichten, wobei sie […]

     Unwirksame Eigenbedarfskündigung: AG Köln v. 9.1.2023 – 203 C 144/22

    Unwirksame Eigenbedarfskündigung: Erbe ist nicht automatisch neuer Vermieter § 566 BGB findet auf die Erbauseinandersetzung weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung. Eine Vereinbarung zum Übergang von Lasten und Nutzungen enthält keine Ermächtigung des Erwerbers zur Ausübung von Gestaltungsrechten (hier: dem Ausspruch der Kündigung). Der Sachverhalt: Die streitgegenständliche und ca. 81 qm große 3-Zimmer-Wohnung stand zunächst im […]

     Anhebung der technischen Standards zur Energieeinsparung bei Neubauten

    Der Gesetzgeber hat in Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/31/EU vom 19.5.2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden mit Wirkung ab dem 1.5.2014 neben einer Anhebung der technischen Standards zur Energieeinsparung bei Neubauten auch die Vorschriften zur Vorlage von Energieausweisen

     
     
     

    Über die Kanzlei Dr. Krumm

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    Rechtsanwalt Dr. Günter Krumm ist Inhaber der Kanzlei und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Aufgrund ihrer Konzentration auf weite Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts einerseits und des Bank- und Kapitalmarktrechts andererseits ist die Dr. Krumm Anwaltskanzlei der ideale Ansprechpartner für Mandanten, die Wert auf eine effiziente und konzentrierte Beratung und Vertretung aus einer Hand legen.

    Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei firmiert bewusst als Einzelkanzlei. Der Mandant hat damit die Gewissheit, dass der Kanzleiinhaber seinen Fall persönlich und umfassend bearbeitet. Die Effizienz der Fallbearbeitung wird erhöht, Reibungsverluste durch die in Großkanzleien übliche Aufteilung auf mehrere Sachbearbeiter werden vermieden. Dies gewährleistet maximale Mandantenorientierung, vermeidet Interessenkonflikte und optimiert das Kosten-Nutzen-Verhältnis zugunsten des Mandanten.

    Der Kanzleiinhaber legt in allen Tätigkeitsbereichen der Kanzlei großen Wert auf ständige Fort- und Weiterbildung, um eine qualifizierte und zugleich effiziente Vertretung der Mandanteninteressen zu gewährleisten. Dadurch wird zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Kanzlei gegenüber größeren Rechtsanwaltskanzleien und spezialisierten Wirtschaftskanzleien sichergestellt.

    Aktuell beschäftigt die Dr. Krumm Anwaltskanzlei drei fest angestellte Mitarbeiter. Soweit es die Mandatsbearbeitung erfordert, wird im Einzelfall in Absprache mit dem Mandanten auf ein bewährtes Netzwerk an Fachanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen anderer Fachrichtungen zurückgegriffen.

    Ehrenamtlich ist Herr Dr. Krumm seit 2014 Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Tübingen und seit 2015 gewählter Vertreter der Rechtsanwälte im Kammerbezirk Tübingen in der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin.

    Der Kammerbezirk Tübingen umfasst die Landgerichtsbezirke Tübingen, Hechingen, Rottweil und Ravensburg. Die Satzungsversammlung ist das sogenannte Parlament der Anwälte und befasst sich mit dem anwaltlichen Berufsrecht.

     
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    Kartenübersicht

    07121 / 267288-0 | 07121 / 267288-99 | info@drkrumm.eu | Gerhard-Kindler-Straße 8 | D-72770 Reutlingen

     

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    Wegbeschreibung

    Hinweis: Falls Sie uns mit Hilfe Ihres Navigationsgerätes finden wollen: Geben Sie bitte unter Ort/Stadt „Kusterdingen“ ein!

    Die Kanzlei befindet sich unmittelbar an der B 28 zwischen Tübingen und Reutlingen im Technologiepark Tübingen-Reutlingen (TTR) im Gewerbegebiet Mark West.

    Aus Reutlingen kommend nehmen Sie die Ausfahrt Jettenburg/Mähringen, fahren dann rechts über die Brücke und biegen an der folgenden Kreuzung links ab. Aus Tübingen kommend benutzen Sie ebenfalls die Ausfahrt Jettenburg/Mähringen und überqueren die Kreuzung. Nach einer Links- folgt eine Rechtskurve, biegen Sie danach links in die Gerhard-Kindler-Straße ab. Am Ende der Straße sehen Sie zwei fünfgeschossige Bürogebäude. Die DR. KRUMM Anwaltskanzlei befindet sich im hinteren Gebäude (Nr. 8) im 2. Stock links. Öffentliche Parkplätze sind kostenlos und ausreichend vorhanden.