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    Von: krumm-dym | Kategorie: Aktuelles Gesellschaftsrecht | Veröffentlicht am: Januar 30, 2020 | Urteil auf openJur hier aufrufen

    Urteil zur Geschäftsführerhaftung, OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2018 – I-4 U 93/16:

    Kein Versicherungsschutz in der D & O-Versicherung für die Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG. Die D & O-Versicherung setzt einen Vermögensschaden voraus, der jedoch für Ansprüche nach § 64 GmbHG gerade nicht erforderlich ist. Diese Rechtsprechung entspricht nicht der bisherigen Praxis der D & O-Versicherer. Der Geschäftsführer sollte deshalb dringend nachverhandeln und ausdrücklich klarstellen lassen, dass seine Haftung nach § 64 GmbHG ggf. von der D & O-Versicherung gedeckt ist.