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    Von: krumm-dym | Kategorie: Aktuelles Gesellschaftsrecht | Veröffentlicht am: Januar 30, 2020 | Urteil auf openJur hier aufrufen

    Urteil zur Geschäftsführerhaftung, BGH, Urteil vom 15.03.2016 – II ZR 119/14:

    § 64 GmbHG ist als Norm mit insolvenzrechtlichem Charakter auch auf Auslandsgesellschaften mit geschäftlicher Tätigkeit in Deutschland anzuwenden. Damit erfasst die strenge Geschäftsführerhaftung nach dieser Bestimmung insbesondere auch die Geschäftsleiter/Direktors von sogenannten Limiteds.