•  
    Von: krumm-dym | Kategorie: Aktuelles Kapitalanlagenrecht | Veröffentlicht am: Oktober 26, 2015

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensverträgen oder unternehmerischen Beteiligungen

    Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 26.8.2015 (Aktenzeichen: 17 U 202/14) zur derzeit heftig umstrittenen Frage der Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensverträgen oder unternehmerischen Beteiligungen – hier der Beteiligung als Kommanditist an einem geschlossenen Fonds – entschieden, dass eine Verwirkung der Ausübung des Widerrufsrechts regelmäßig eine illoyal verspätete Inanspruchnahme eines Schuldners voraussetze. Die bloße Hoffnung der Bank, auf ihr eigenes Schweigen hin werde auch der Schuldner die Anlageentscheidung im Lauf der Zeit vielleicht auf sich beruhen lassen, sei nicht schutzwürdig (Link Hinweis: Der Volltext ist auf der Homepage Hessenrecht Landesrechtsprechung Datenbank veröffentlicht. Um direkt zum Volltext zukommen, klicken Sie bitte hier).