Der BGH hat mit diesem Urteil die bis dahin offene Streitfrage entschieden, welche Konsequenzen ein Verstoß des Anwalts gegen das berufsrechtliche Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen für den Honoraranspruch des Anwalts hat.
Ergebnis: In der Regel wird der Anwalt seine Honoraransprüche vollständig verlieren.