Gebühren Guthaben Girokonto – OLG Dresden v. 30.3.2023 – 8 U 1389/21
Sparkasse durfte Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten erheben Eine Sparkasse ist berechtigt, aufgrund einer Vereinbarung mit Kunden für die Verwahrung von Guthaben auf dem Girokonto von Verbrauchern ein Entgelt zu erheben. Es handelt sich insoweit um eine Hauptleistungspflicht der Sparkasse aus dem Girokontovertrag. Dies bedeutet, dass eine inhaltliche Überprüfung der Bepreisung dieser Hauptleistung durch die […]Hinweis bei Emissionsprospekten von geschlossenen Immobilienfonds
Der BGH hat mit Urteil vom 17.9.2015 (Aktenzeichen: III ZR 385/14) zu dem häufig in Emissionsprospekten von geschlossenen Immobilienfonds anzutreffenden Hinweises darauf, dass ein Markt für die Veräußerung des Gesellschaftsanteils des Anlegers „zur Zeit“ nicht vorhanden sei, entschieden, dass dieser Hinweis entgegenDie Bausparkassen in Deutschland kündigen ältere Bausparverträge
Die Bausparkassen in Deutschland kündigen aktuell ältere Bausparverträge nach Ablauf von 10 Jahren seit Eintritt der Zuteilungsreife, wenn der Bausparer das zugeteilte Darlehen nicht abgenommen hat, sondern den Bausparvertrag weiter bespart oder schlicht das Bausparguthaben weiter in der RegelVerwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensverträgen oder unternehmerischen Beteiligungen
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 26.8.2015 (Aktenzeichen: 17 U 202/14) zur derzeit heftig umstrittenen Frage der Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensverträgen oder unternehmerischen Beteiligungen – hier der Beteiligung als Kommanditist an einem geschlossenenDie Dr. Krumm Anwaltskanzlei firmiert bewusst als Einzelkanzlei. Der Mandant hat damit die Gewissheit, dass der Kanzleiinhaber seinen Fall persönlich und umfassend bearbeitet. Die Effizienz der Fallbearbeitung wird erhöht, Reibungsverluste durch die in Großkanzleien übliche Aufteilung auf mehrere Sachbearbeiter werden vermieden. Dies gewährleistet maximale Mandantenorientierung, vermeidet Interessenkonflikte und optimiert das Kosten-Nutzen-Verhältnis zugunsten des Mandanten.
Der Kanzleiinhaber legt in allen Tätigkeitsbereichen der Kanzlei großen Wert auf ständige Fort- und Weiterbildung, um eine qualifizierte und zugleich effiziente Vertretung der Mandanteninteressen zu gewährleisten. Dadurch wird zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Kanzlei gegenüber größeren Rechtsanwaltskanzleien und spezialisierten Wirtschaftskanzleien sichergestellt.
Ehrenamtlich ist Herr Dr. Krumm seit 2014 Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Tübingen und seit 2015 gewählter Vertreter der Rechtsanwälte im Kammerbezirk Tübingen in der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin.
Der Kammerbezirk Tübingen umfasst die Landgerichtsbezirke Tübingen, Hechingen, Rottweil und Ravensburg. Die Satzungsversammlung ist das sogenannte Parlament der Anwälte und befasst sich mit dem anwaltlichen Berufsrecht.
Hinweis: Falls Sie uns mit Hilfe Ihres Navigationsgerätes finden wollen: Geben Sie bitte unter Ort/Stadt „Kusterdingen“ ein!
Die Kanzlei befindet sich unmittelbar an der B 28 zwischen Tübingen und Reutlingen im Technologiepark Tübingen-Reutlingen (TTR) im Gewerbegebiet Mark West.
Aus Reutlingen kommend nehmen Sie die Ausfahrt Jettenburg/Mähringen, fahren dann rechts über die Brücke und biegen an der folgenden Kreuzung links ab. Aus Tübingen kommend benutzen Sie ebenfalls die Ausfahrt Jettenburg/Mähringen und überqueren die Kreuzung. Nach einer Links- folgt eine Rechtskurve, biegen Sie danach links in die Gerhard-Kindler-Straße ab. Am Ende der Straße sehen Sie zwei fünfgeschossige Bürogebäude. Die DR. KRUMM Anwaltskanzlei befindet sich im hinteren Gebäude (Nr. 8) im 2. Stock links. Öffentliche Parkplätze sind kostenlos und ausreichend vorhanden.