Zur ordentlichen Kündbarkeit von Prämiensparverträgen – BGH v. 17.10.2023 – XI ZR 72/22
Zur ordentlichen Kündbarkeit von Prämiensparverträgen Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen auch dann (nur) bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen, wenn in der Vertragsurkunde die Sparprämie auch für Folgejahre […]Befugnis des Insolvenzverwalters – BGH v. 2.3.2023 – V ZB 64/21
Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des Insolvenzschuldners am eigenen Grundstück Ein Wohnungsrecht, das am eigenen Grundstück besteht, ist stets pfändbar und kann bei Insolvenz des wohnungsberechtigen Grundstückseigentümers von dem Insolvenzverwalter gelöscht werden. Der Sachverhalt: Der Beteiligte zu 1 war eingetragener Eigentümer eines bebauten Grundstücks. An dem Grundstück bestellte er sich selbst ein auf […]Gebühren Guthaben Girokonto – OLG Dresden v. 30.3.2023 – 8 U 1389/21
Sparkasse durfte Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten erheben Eine Sparkasse ist berechtigt, aufgrund einer Vereinbarung mit Kunden für die Verwahrung von Guthaben auf dem Girokonto von Verbrauchern ein Entgelt zu erheben. Es handelt sich insoweit um eine Hauptleistungspflicht der Sparkasse aus dem Girokontovertrag. Dies bedeutet, dass eine inhaltliche Überprüfung der Bepreisung dieser Hauptleistung durch die […]Sparkasse muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen – LG Kiel v. 4.11.2022 – 12 O 198/21
Sparkasse muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen Unzureichend sind nicht nur solche Informationen, die für den Verbraucher nicht nachvollziehbar sind, sondern auch unrichtige Angaben. Mit dem Begriff „Zinsbindung“ kann aus Sicht des Verbrauchers nur die vertraglich vereinbarte Zinsbindung gemeint sein. Dass sich aus dem Gesetz, insbesondere aus § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB für den Darlehensnehmer eine […]Schlussanträge des Generalanwalts – EuGH, C 38/21 vom 16.2.2023
Zum Widerruf von Autoleasing- bzw. -kreditverträgen Generalanwalt Collins hat sich in seinen vorliegenden Schlussanträgen mit dem Widerrufsrecht bei Kfz-Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung und bei Darlehensverträgen zur Finanzierung des Kaufs eines Gebrauchtwagens befasst. Der Sachverhalt: Das LG Ravensburg hat mehrere Rechtsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und mit Kfz-Herstellern verbundenen Finanzinstituten zu entscheiden. Dabei geht es um die Frage, ob […]Vorfälligkeitsentschädigung – LG Kiel v. 4.11.2022 – 12 O 198/21
Sparkasse muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen Unzureichend sind nicht nur solche Informationen, die für den Verbraucher nicht nachvollziehbar sind, sondern auch unrichtige Angaben. Mit dem Begriff „Zinsbindung“ kann aus Sicht des Verbrauchers nur die vertraglich vereinbarte Zinsbindung gemeint sein. Dass sich aus dem Gesetz, insbesondere aus § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB für den Darlehensnehmer eine […]Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei firmiert bewusst als Einzelkanzlei. Der Mandant hat damit die Gewissheit, dass der Kanzleiinhaber seinen Fall persönlich und umfassend bearbeitet. Die Effizienz der Fallbearbeitung wird erhöht, Reibungsverluste durch die in Großkanzleien übliche Aufteilung auf mehrere Sachbearbeiter werden vermieden. Dies gewährleistet maximale Mandantenorientierung, vermeidet Interessenkonflikte und optimiert das Kosten-Nutzen-Verhältnis zugunsten des Mandanten.
Der Kanzleiinhaber legt in allen Tätigkeitsbereichen der Kanzlei großen Wert auf ständige Fort- und Weiterbildung, um eine qualifizierte und zugleich effiziente Vertretung der Mandanteninteressen zu gewährleisten. Dadurch wird zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Kanzlei gegenüber größeren Rechtsanwaltskanzleien und spezialisierten Wirtschaftskanzleien sichergestellt.
Ehrenamtlich ist Herr Dr. Krumm seit 2014 Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Tübingen und seit 2015 gewählter Vertreter der Rechtsanwälte im Kammerbezirk Tübingen in der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin.
Der Kammerbezirk Tübingen umfasst die Landgerichtsbezirke Tübingen, Hechingen, Rottweil und Ravensburg. Die Satzungsversammlung ist das sogenannte Parlament der Anwälte und befasst sich mit dem anwaltlichen Berufsrecht.
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Die Kanzlei befindet sich unmittelbar an der B 28 zwischen Tübingen und Reutlingen im Technologiepark Tübingen-Reutlingen (TTR) im Gewerbegebiet Mark West.
Aus Reutlingen kommend nehmen Sie die Ausfahrt Jettenburg/Mähringen, fahren dann rechts über die Brücke und biegen an der folgenden Kreuzung links ab. Aus Tübingen kommend benutzen Sie ebenfalls die Ausfahrt Jettenburg/Mähringen und überqueren die Kreuzung. Nach einer Links- folgt eine Rechtskurve, biegen Sie danach links in die Gerhard-Kindler-Straße ab. Am Ende der Straße sehen Sie zwei fünfgeschossige Bürogebäude. Die DR. KRUMM Anwaltskanzlei befindet sich im hinteren Gebäude (Nr. 8) im 2. Stock links. Öffentliche Parkplätze sind kostenlos und ausreichend vorhanden.