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    Gesellschaftsrecht

     
    Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und vertritt die Dr. Krumm Anwaltskanzlei sowohl Einzelunternehmer als auch Gesellschafter und Geschäftsführer sowie überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen insbesondere in folgenden Sachverhalten:

    • Unternehmensgründung: Rechtsformwahl, Gestaltung und Verhandlung des Gesellschaftsvertrags
    • Unternehmenskauf bzw. -verkauf: Beratung und Begleitung des Käufers/Verkäufers von der ersten Kontaktaufnahme bis zum vollständigen wirtschaftlichen Abschluss der Transaktion
    • Umstrukturierungen, Umwandlungen, Rechtsformänderungen
    • Gesellschafterstreitigkeiten: gerichtliche und außergerichtliche Vertretung und Beratung von Gesellschaftern
    • Unternehmenskrise: Beratung der Geschäftsführung, Begleitung zu Bankgesprächen, Sanierungsberatung
    • Insolvenz: Vertretung der Gesellschafter/Geschäftsführer in Haftungsfragen gegenüber dem Insolvenzverwalter, Banken und sonstigen Gläubigern sowie beim Neustart
     

    Aktuelles, Urteile

     SCHUFA löscht Restschuldbefreiung ab sofort nach sechs Monaten

    SCHUFA löscht Restschuldbefreiung ab sofort nach sechs Monaten Der BGH hat am 28.3. verkündet, dass er zur Frage „Wie lange darf ein Eintrag zur Restschuldbefreiung gespeichert werden?“ das Urteil des EuGH abwarten möchte. Um Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen und nicht den langen Instanzenweg abzuwarten, hat sich die SCHUFA entschlossen, […]

     Schufa-Datenbank – BGH v. 27.3.2023 – VI ZR 225/21

    Löschung der Eintragung über die Erteilung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren in Schufa-Datenbank: BGH setzt Verfahren aus Der u.a. für Ansprüche nach der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat darüber zu entscheiden, ob ein Schuldner, dem vom Insolvenzgericht Restschuldbefreiung erteilt worden ist, von der Schufa die Löschung dieser Information in ihrer Datenbank […]

     Kann der benachteiligte Gesellschafter auf Unterlassung klagen? – BGH v. 8.11.2022 – II ZR 91/21

    Einreichung einer materiell unrichtigen Gesellschafterliste: Kann der benachteiligte Gesellschafter auf Unterlassung klagen? Gegen den Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH, der unter Verletzung seiner gesellschafterlichen Treuepflicht eine materiell unrichtige Gesellschafterliste einreichen will, steht dem von der Unrichtigkeit nachteilig betroffenen Gesellschafter ein Unterlassungsanspruch zu, den er mit der vorbeugenden Unterlassungsklage geltend machen kann. Der Sachverhalt: Der Kläger und die […]

     Betriebsschließungsversicherung: BGH v. 18.1.2023 – IV ZR 465/21

    Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie Der Versicherungsnehmerin stehen auf Grundlage der hier vereinbarten Versicherungsbedingungen Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der teilweisen Einstellung ihres Hotelbetriebs in Niedersachsen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie während des sog. „zweiten Lockdowns“ zu. Allerdings ist der Versicherer nicht verpflichtet, eine Entschädigung aus Anlass der Betriebsschließung während des sog. „ersten Lockdowns“ zu zahlen. […]

     Urteil zur Gesellschafterhaftung, BGH, Urteil vom 13.07.2017 – XI ZR 173/16, BGHZ 215,262 ff.:

    Der BGH bestätigt seine mit Urteil vom 01.12.2011 – ZR 11/11, BGHZ 192 ,9 ff. eingeleitete Rechtsprechung bezüglich der Haftung der Gesellschafter, die die von für Gesellschaftsverbindlichkeiten übernommenen Bürgschaften freigeworden oder andere von ihnen zur Absicherung von Gesellschaftsverbindlichkeiten gestellte Sicherheiten zurückgehalten haben, weil die kreditgebende Bank durch die Verwertung von der Gesellschaft gestellten Sicherheiten befriedigt […]

     Urteil zur Geschäftsführerhaftung, OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2018 – I-4 U 93/16:

    Kein Versicherungsschutz in der D & O-Versicherung für die Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG. Die D & O-Versicherung setzt einen Vermögensschaden voraus, der jedoch für Ansprüche nach § 64 GmbHG gerade nicht erforderlich ist. Diese Rechtsprechung entspricht nicht der bisherigen Praxis der D & O-Versicherer. Der Geschäftsführer sollte deshalb dringend nachverhandeln und ausdrücklich […]

     Urteil zur Geschäftsführerhaftung, BGH, Urteil vom 15.11.2018 – IX ZR 81/18:

    Zu den tatsächlichen Voraussetzungen, die dem Richter die Schlussfolgerung auf das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungseinstellung gebieten bzw. erlauben: Nichtzahlung oder schleppende Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuerforderungen; fruchtlose Vollstreckungsversuche; tatsächliche Nichtzahlung eines erheblichen Teils der fälligen Verbindlichkeiten (BGH, Urteil vom 30.06.2011 – IX ZR 134/10); Vermutung des Beginns der Zahlungsunfähigkeit zu dem Zeitpunkt, zu dem […]

     Urteil zur Geschäftsführerhaftung, OLG München, Urteil vom 17.07.2019 – 7 U 2463/18:

    Zu den Anforderungen an die sogenannte faktische Geschäftsführung. Den faktischen Geschäftsführer treffen dieselben Verpflichtungen wie den eingetragenen Geschäftsführer.

     Urteil zur Geschäftsführerhaftung, BGH, Urteil vom 15.03.2016 – II ZR 119/14:

    § 64 GmbHG ist als Norm mit insolvenzrechtlichem Charakter auch auf Auslandsgesellschaften mit geschäftlicher Tätigkeit in Deutschland anzuwenden. Damit erfasst die strenge Geschäftsführerhaftung nach dieser Bestimmung insbesondere auch die Geschäftsleiter/Direktors von sogenannten Limiteds.

     Urteil zur Geschäftsführerhaftung, BGH, Urteil vom 10.07.2012 – VI ZR 341/10:

    Der Geschäftsführer ist verpflichtet, das von ihm geführte Unternehmen so zu organisieren, dass er sich jederzeit einen Überblick über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft verschaffen kann. Bei Anzeichen einer Krise hat er die Insolvenzreife der Gesellschaft zu prüfen. Der Geschäftsführer handelt fahrlässig, wenn er sich nicht rechtzeitig die erforderlichen Informationen und Kenntnisse verschafft, […]

     
     
     

    Über die Kanzlei Dr. Krumm

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    Rechtsanwalt Dr. Günter Krumm ist Inhaber der Kanzlei und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Aufgrund ihrer Konzentration auf weite Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts einerseits und des Bank- und Kapitalmarktrechts andererseits ist die Dr. Krumm Anwaltskanzlei der ideale Ansprechpartner für Mandanten, die Wert auf eine effiziente und konzentrierte Beratung und Vertretung aus einer Hand legen.

    Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei firmiert bewusst als Einzelkanzlei. Der Mandant hat damit die Gewissheit, dass der Kanzleiinhaber seinen Fall persönlich und umfassend bearbeitet. Die Effizienz der Fallbearbeitung wird erhöht, Reibungsverluste durch die in Großkanzleien übliche Aufteilung auf mehrere Sachbearbeiter werden vermieden. Dies gewährleistet maximale Mandantenorientierung, vermeidet Interessenkonflikte und optimiert das Kosten-Nutzen-Verhältnis zugunsten des Mandanten.

    Der Kanzleiinhaber legt in allen Tätigkeitsbereichen der Kanzlei großen Wert auf ständige Fort- und Weiterbildung, um eine qualifizierte und zugleich effiziente Vertretung der Mandanteninteressen zu gewährleisten. Dadurch wird zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Kanzlei gegenüber größeren Rechtsanwaltskanzleien und spezialisierten Wirtschaftskanzleien sichergestellt.

    Aktuell beschäftigt die Dr. Krumm Anwaltskanzlei drei fest angestellte Mitarbeiter. Soweit es die Mandatsbearbeitung erfordert, wird im Einzelfall in Absprache mit dem Mandanten auf ein bewährtes Netzwerk an Fachanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen anderer Fachrichtungen zurückgegriffen.

    Ehrenamtlich ist Herr Dr. Krumm seit 2014 Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Tübingen und seit 2015 gewählter Vertreter der Rechtsanwälte im Kammerbezirk Tübingen in der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin.

    Der Kammerbezirk Tübingen umfasst die Landgerichtsbezirke Tübingen, Hechingen, Rottweil und Ravensburg. Die Satzungsversammlung ist das sogenannte Parlament der Anwälte und befasst sich mit dem anwaltlichen Berufsrecht.

     
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    Kartenübersicht

    07121 / 267288-0 | 07121 / 267288-99 | info@drkrumm.eu | Gerhard-Kindler-Straße 8 | D-72770 Reutlingen

     

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    Wegbeschreibung

    Hinweis: Falls Sie uns mit Hilfe Ihres Navigationsgerätes finden wollen: Geben Sie bitte unter Ort/Stadt „Kusterdingen“ ein!

    Die Kanzlei befindet sich unmittelbar an der B 28 zwischen Tübingen und Reutlingen im Technologiepark Tübingen-Reutlingen (TTR) im Gewerbegebiet Mark West.

    Aus Reutlingen kommend nehmen Sie die Ausfahrt Jettenburg/Mähringen, fahren dann rechts über die Brücke und biegen an der folgenden Kreuzung links ab. Aus Tübingen kommend benutzen Sie ebenfalls die Ausfahrt Jettenburg/Mähringen und überqueren die Kreuzung. Nach einer Links- folgt eine Rechtskurve, biegen Sie danach links in die Gerhard-Kindler-Straße ab. Am Ende der Straße sehen Sie zwei fünfgeschossige Bürogebäude. Die DR. KRUMM Anwaltskanzlei befindet sich im hinteren Gebäude (Nr. 8) im 2. Stock links. Öffentliche Parkplätze sind kostenlos und ausreichend vorhanden.