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    Bau- und Architektenrecht

     



    Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei wahrt in diesem Bereich die rechtlichen Interessen von Bauunternehmen, Bauträgern, Bauherren sowie Architekten und Ingenieuren vom Vertragsschluss über die baubegleitende Beratung bis zur Durchsetzung bzw. Abwehr streitiger Forderungen insbesondere in folgenden Fällen:

    • Beratung und Begleitung des Bauherren von der Planung des Vorhabens über die Ausschreibung der Bauleistungen bis zum Abschluss der diversen Verträge (Bau- und Architekten-, sonstige Fachplaner- und Projektsteuerungsverträge)
    • Baubegleitende Beratung und Vertretung der am Bau Beteiligten
    • Durchsetzung bzw. Abwehr von Werklohn- und Honorarforderungen
    • Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelrechten und Schadensersatzansprüchen
    • Prozessführung


    Insbesondere vertritt und berät die Dr. Krumm Anwaltskanzlei Architekten und Bauherren bei der Durchsetzung bzw. Abwehr der Architektenhaftung sowie in Fragen des Honorarrechts für Architekten und Ingenieure.

     

     

     

    Über die Kanzlei Dr. Krumm



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    Rechtsanwalt Dr. Günter Krumm ist Inhaber der Kanzlei und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Aufgrund ihrer Konzentration auf weite Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts einerseits und des Bank- und Kapitalmarktrechts andererseits ist die Dr. Krumm Anwaltskanzlei der ideale Ansprechpartner für Mandanten, die Wert auf eine effiziente und konzentrierte Beratung und Vertretung aus einer Hand legen.

    Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei firmiert bewusst als Einzelkanzlei. Der Mandant hat damit die Gewissheit, dass der Kanzleiinhaber seinen Fall persönlich und umfassend bearbeitet. Die Effizienz der Fallbearbeitung wird erhöht, Reibungsverluste durch die in Großkanzleien übliche Aufteilung auf mehrere Sachbearbeiter werden vermieden. Dies gewährleistet maximale Mandantenorientierung, vermeidet Interessenkonflikte und optimiert das Kosten-Nutzen-Verhältnis zugunsten des Mandanten.

    Der Kanzleiinhaber legt in allen Tätigkeitsbereichen der Kanzlei großen Wert auf ständige Fort- und Weiterbildung, um eine qualifizierte und zugleich effiziente Vertretung der Mandanteninteressen zu gewährleisten. Dadurch wird zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Kanzlei gegenüber größeren Rechtsanwaltskanzleien und spezialisierten Wirtschaftskanzleien sichergestellt.



    Aktuell beschäftigt die Dr. Krumm Anwaltskanzlei drei fest angestellte Mitarbeiter. Soweit es die Mandatsbearbeitung erfordert, wird im Einzelfall in Absprache mit dem Mandanten auf ein bewährtes Netzwerk an Fachanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen anderer Fachrichtungen zurückgegriffen.

    Ehrenamtlich ist Herr Dr. Krumm seit 2014 Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Tübingen und seit 2015 gewählter Vertreter der Rechtsanwälte im Kammerbezirk Tübingen in der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin.

    Der Kammerbezirk Tübingen umfasst die Landgerichtsbezirke Tübingen, Hechingen, Rottweil und Ravensburg. Die Satzungsversammlung ist das sogenannte Parlament der Anwälte und befasst sich mit dem anwaltlichen Berufsrecht.

     




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    Kartenübersicht

    07121 / 267288-0 | 07121 / 267288-99 | info@drkrumm.eu | Gerhard-Kindler-Straße 8 | D-72770 Reutlingen


     

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    Wegbeschreibung

    Hinweis: Falls Sie uns mit Hilfe Ihres Navigationsgerätes finden wollen: Geben Sie bitte unter Ort/Stadt „Kusterdingen“ ein!

    Die Kanzlei befindet sich unmittelbar an der B 28 zwischen Tübingen und Reutlingen im Technologiepark Tübingen-Reutlingen (TTR) im Gewerbegebiet Mark West.

    Aus Reutlingen kommend nehmen Sie die Ausfahrt Jettenburg/Mähringen, fahren dann rechts über die Brücke und biegen an der folgenden Kreuzung links ab. Aus Tübingen kommend benutzen Sie ebenfalls die Ausfahrt Jettenburg/Mähringen und überqueren die Kreuzung. Nach einer Links- folgt eine Rechtskurve, biegen Sie danach links in die Gerhard-Kindler-Straße ab. Am Ende der Straße sehen Sie zwei fünfgeschossige Bürogebäude. Die DR. KRUMM Anwaltskanzlei befindet sich im hinteren Gebäude (Nr. 8) im 2. Stock links. Öffentliche Parkplätze sind kostenlos und ausreichend vorhanden.

     
    • Verbraucherbauvertrag – BGH v. 16.3.2023 – VII ZR 94/22
      BGH v. 16.3.2023 – VII ZR 94/22 Kein Verbraucherbauvertrag bei Vertrag über einzelnes Gewerk eines Neubauvorhabens Der BGH hat sich vorliegend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucherbauvertrag i.S.d. mit Wirkung zum 1.1.2018 neu eingeführten § 650i BGB vorliegt. Der Sachverhalt: Die beklagten Eheleute ließen als private Bauherren einen Neubau errichten, wobei sie […]